IM ZWEIFELSFALL: IMMOBILIENGUTACHTER!
Kauf, Verkauf, Erbfall, Besteuerung oder juristische Auseinandersetzungen
Wenn Sie den marktgerechten Wert einer Immobilie kennen, sind Sie klar im Vorteil. Egal, ob es um Verkauf, Kauf, Erbfall, Steuerfragen oder eine Vermögensauseinandersetzung geht.
Aus meiner Erfahrung als Immobiliengutachter kann ich Ihnen sagen: Jedes Objekt ist speziell zu betrachten! Entsprechend individuell ist auch jedes Gutachten. Es ist deswegen unumgänglich für eine fundierte Wertermittlung alle Fakten zusammenzuführen.
Als erfahrener Immobiliensachverständiger denke ich mich daher nicht nur in jede Immobilie individuell hinein, sondern berücksichtige stets auch den Zweck des Gutachtens, das Umfeld des Objektes, den Markt und die manchmal persönlich schwierige Situation des Auftraggebers.
Unabhängig vom Anlass muss immer ein fachlich fundiertes Gutachten entstehen, das für alle Beteiligten nachvollziehbar ist – und dies möglichst zeitnah.